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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fernlehrgang "Geprüfter Tour Guide (m/w/d) (Sightseeing Point)"

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen & Teilnahmevoraussetzungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an dem Online-Lehrgang „Geprüfter Tour Guide (m/w/d) (Sightseeing Point)“ zwischen dem Anbieter Sightseeing Point GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin (nachfolgend „SPG“) und dem Lehrgangsteilnehmer (nachfolgend „LGT“), unabhängig davon, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer ist.

(2) Der Lehrgang ist staatlich zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungsnummer 7464224. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eines Tour Guides (Gästeführer und Reiseleiter) in Form von Fernunterricht unter Einsatz digitaler Lehr- und Lernmaterialien sowie einer systematischen Lernerfolgskontrolle.

(3) Der LGT muss bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Lehrgangs auf der Website der SPG stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt nach § 3 Abs. 1 FernUSG zwingend in Textform. Der LGT gibt durch Absenden des Online-Anmeldeformulars ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die SPG die Annahme des Vertrages innerhalb von 5 Werktagen in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.​

§ 3 Leistungsumfang & Ablauf des Lehrgangs
(1) Die SPG stellt dem LGT die für den Lehrgang erforderlichen digitalen Fernlehrmaterialien auf einer Online-Plattform zur Verfügung. Feste Live-Termine oder synchrone Unterrichtszeiten bestehen nicht. Der LGT hat über seinen Online-Zugang jederzeit Zugriff auf die Lehrmaterialien. Die Bereitstellung erfolgt in einzelnen Lehrgangsmodulen entsprechend dem persönlichen Lehrgangsfortschritt. Der Online-Zugang endet mit dem Ende des Lehrgangsvertrages.
(2) Zum Lehrgang gehört ein systematisches Coaching inklusive Lernerfolgskontrolle. Coaching umfasst alle Lerninhalte bei denen der LGT ein persönliches Feedback auf eine vom LGT präsentierte oder eingereichten Aufgabe erhält. Diese Lerninhalte werden vom Coach bewertet und dienen der Lernstandskontrolle. 

 

§ 4 Dauer des Lehrganges, Verlängerung und Abschluss

(1) Die reguläre Lehrgangsdauer beträgt sechs Monate und beginnt mit dem in der Bestellbestätigung genannten Datum.

(2) Auf Wunsch des LGT und mit Zustimmung der SPG kann die Lehrgangsdauer im Anschluss an die reguläre Dauer kostenpflichtig verlängert werden. Die monatlichen Kosten der Verlängerung betragen 75% der monatlichen Kosten des regulären Lehrganges. Die Verlängerung erfolgt jeweils für einen Monat, sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien vor Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.

(3) Hat der LGT alle Module und Prüfungen vor Ablauf der regulären Laufzeit erfolgreich beendet, berührt dies die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gesamtgebühr nicht.

(4) Der LGT erhält nach erfolgreichem Abschluss aller Lehrgangsmodule und Prüfungen eine Teilnahmebescheinigung als „Geprüfter Tour Guide (m/w/d) (Sightseeing Point)“. Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss sind:

(i) Das Absolvieren aller Online-Quizze mit jeweils mindestens 7 von 10 Punkten (beliebig oft wiederholbar).

(ii) Das erfolgreiche Bestehen eines Referats, einer Führung und eines Reiseleiterprojekts mit jeweils mindestens 70 von 100 Punkten. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung kostenpflichtig wiederholt werden; die Bewertung erfolgt dann durch zwei Dozenten unabhängig voneinander (das Ergebnis ist das arithmetische Mittel).

(iii) Der Nachweis über die Teilnahme an einer externen Schulung in Erster Hilfe, ersatzweise durch Vorlage des Führerscheines.

(5) Die SPG schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs, nicht jedoch das Bestehen der Prüfungen durch den LGT.

(6) Teilt der LGT mit, dass kein Zertifikat gewünscht wird, oder bricht er die Prüfungen endgültig ab, erhält er sofortigen Zugriff auf alle Lehrmaterialien ohne Bindung an den Lernfortschritt (ausgenommen Quizze). Ein Anspruch auf Coaching oder eine Minderung der Lehrgangsgebühr besteht in diesem Fall nicht. Nach 6 Monaten ab Anmeldung hat der LGT Anspruch auf eine einfache Bescheinigung über die Anmeldung zum Lehrgang.

§ 5 Lehrgangsgebühr & Zahlungsbedingungen

(1) Die Lehrgangsgebühren richten sich nach den Angaben im Anmeldeformular bzw. der Lehrgangsbeschreibung. Die Gebühren umfassen sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Bereitstellung des Materials und die Korrektur der Lernerfolgskontrollen. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern die Lehrgangsgebühren umsatzsteuerpflichtig sind. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

(2) Die Zahlung erfolgt in den im Vertrag vereinbarten monatlichen Teilbeträgen (Ratenzahlung). Die erste Rate ist erst mit Lehrgangsbeginn fällig. Die weiteren Raten sind jeweils monatlich im Voraus für den jeweiligen Vertragsmonat fällig. Wurde eine Verlängerung des Lehrganges über die vereinbarte sechsmonatige Dauer hinaus vereinbart, so ist für jeden Monat der Verlängerung die reduzierte Lehrgangsgebühr im Voraus für den jeweiligen Vertragsmonat fällig. Die Zahlung erfolgt mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsarten.

(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs des LGT ist die SPG berechtigt, den LGT vom weiteren Lehrgang auszuschließen und den Online-Zugang zu sperren, bis die in Verzug geratenen Zahlungen vollständig geleistet wurden.

(4) Befindet sich der LGT mit mindestens zwei monatlichen Raten in Verzug, ist die SPG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer wirksamen Kündigung hat der LGT nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Anteil der erbrachten Leistungen der SPG während der tatsächlichen Vertragslaufzeit entspricht.

(5) Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die SPG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen sowie den Ersatz des konkreten Verzugsschadens (z. B. nachweisbare Mahnkosten, unter Ausschluss eigener Personalkosten) verlangen. Der LGT hat zudem die notwendigen Kosten einer entsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung per Bank oder Kreditkarte hat der LGT für eine ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen. Im Falle einer durch den LGT verschuldeten Rückbuchung sind die der SPG entstehenden Rücklastschriftgebühren der Banken vom LGT zu tragen.

(6) Der LGT hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, der SPG unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kosten, die der SPG entstehen, weil der LGT die rechtzeitige Mitteilung schuldhaft versäumt hat, sind vom LGT zu tragen.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher und Unternehmer

(1) Dem LGT steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 4 FernUSG zu. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dieses Widerrufsrecht im Rahmen dieses Fernunterrichtsvertrags gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und für Unternehmer (§ 14 BGB).

(2) Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts durch den Beginn der Bereitstellung der digitalen Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Details und Fristen sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

§ 7 Kündigungsrechte & Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag läuft für die vereinbarte Regelstudienzeit des Lehrgangs von sechs Monaten, vorbehaltlich einer Verlängerung nach § 4 Abs. 2.

(2) Der LGT kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der LGT den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail oder Brief). Im Falle einer wirksamen Kündigung hat der LGT nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Anteil der erbrachten Leistungen des Veranstalters während der tatsächlichen Vertragslaufzeit entspricht.

(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Wird die ZFU-Zulassung des Lehrgangs während der Vertragslaufzeit aufgehoben, widerrufen oder läuft sie ab, steht dem LGT ein fristloses Kündigungsrecht nach § 7 Abs. 2 FernUSG zu.

(4) Verstößt der LGT wiederholt und trotz vorheriger Abmahnung gegen vertragliche Pflichten aus dem Lehrgangsvertrag, ist die SPG berechtigt, den Lehrgangsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung seitens der SPG sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  1. Der LGT kommt mit den geschuldeten Zahlungen in Zahlungsverzug, wie unter § 6 geregelt.

  2. Das Verhalten des LGT im Rahmen der mündlichen oder digitalen Kommunikation mit der SPG und/oder gegenüber den anderen Lehrgangsteilnehmern beeinträchtigt den ordentlichen Betrieb der SPG nachhaltig oder stellt eine unzumutbare Belastung dar; dazu zählen insbesondere beleidigende, rassistische, sexistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen.

  3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflichten zum Schutz des Urheberrechts nach § 8 Abs. 1 dieser Bedingungen.

(5) Ein Wechsel des Wohnortes oder eine vorübergehende Erkrankung des LGT begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des LGT. Auf Wunsch des LGT kann die SPG jedoch einer kostenpflichtigen Verlängerung des Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 zustimmen, um dem LGT die Möglichkeit zu geben, den Lehrgang abzuschließen. Bei einer dauerhaften Erkrankung, die es dem LGT für einen voraussichtlichen Zeitraum von mehr als 6 Monaten unmöglich macht, die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen, steht dem LGT ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern der LGT dies durch ein ärztliches Attest nachweist.

(6) Die SPG behält sich das Recht vor, die Leistung „Geprüfter Tour Guide (m/w/d) (Sightseeing Point)“ nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht weiter anzubieten und den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall stehen der SPG keine weiteren Zahlungen durch den LGT für Zeiträume nach dem Beendigungszeitpunkt zu. Weitergehende Ansprüche des LGT gegen die SPG sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrech & Haftung 

(1) Die bereitgestellten Lehrgangsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Dem LGT ist es untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zu den Online-Lehrmaterialien an Dritte weiterzugeben, Dritten Einsicht in die Lehrmaterialien zu geben sowie die Lehrmaterialien herunterzuladen, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Ausnahme sind jene Lehrmaterialien, die explizit mit einem „Download-Button“ versehen sind; hier ist der Download gestattet, nicht jedoch die Weitergabe an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SPG. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Bilder und Materialien, die einer Creative-Commons-Lizenz unterliegen. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Anzeigen führen.

(2) Die SPG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen, unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die SPG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

​§ 9 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand​

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften des FernUSG sowie des BGB.

(3) Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der LGT seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz) hat. Für den Fall, dass der LGT nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der SPG.

 

Stand Juni 2026

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