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Geprüfter Tour Guide
KURSDETAILS & FAQ
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Wann beginnt der nächste Lehrgang und wie viel kostet er?Der nächste Lehrgang beginnt am 1. April 2025. Sie können sich jederzeit anmelden. Ihre erste Zahlung über € 99 erfolgt aber erst mit Lehrgangsbeginn am 1. April 2025. Danach zahlen Sie jeweils am 1. Mai, Juni, Juli, August und September weitere € 99. Unabhängig davon können Sie den Lehrgang aber auch früher abschließen und Ihre Abschlussbescheinigung erhalten. Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Anmeldeseite >
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Wer kann sich zum Lehrgang anmelden und welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?Jeder kann sich zum Lehrgang anmelden, der über folgende Voraussetzungen verfügt * Gute kommunikative Fähigkeiten * Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang (also einen ganz normalen PC, Laptop oder Smartphone) Englisch ist ausdrücklich KEINE Zugangsvoraussetzungen, da Sie Gästeführungen in Ihrer Region auch nur für deutschsprachige Gäste anbieten können und Reiseleitungen können auch innerdeutsche Reiseleitungen sein. Ob und welche Sprachkenntnisse erforderlich sind, richtet sich danach, in welcher Sprache Sie Gästeführungen anbieten und/oder in welchem Land Sie Reiseleitungen durchführen möchten. Gleichwohl sind englische Sprachkenntnisse in der Tourismusbranche immer vorteilhaft.
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Meine Muttersprache ist nicht Deutsch, kann ich mich trotzdem anmelden?Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sie dem deutschsprachigen Unterricht folgen können. Niemand beurteilt Ihre Deutsch-Kenntnisse, sondern lediglich Ihr Wissen. An den Lehrgängen der Sightseeing Point gab es in der Vergangenheit sehr viele Teilnehmer/innen deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
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Wie läuft der Lehrgang ab?Der Lehrgang besteht aus zahlreichen Modulen. Ein Modul beschäftigt sich mit einem speziellen Themenbereich und besteht aus einem Webinar und üblicherweise auch einem Quiz. In unserem Lehrgang müssen Sie nichts auswendig lernen. Vielmehr führen wir Sie in die Welt der Rhetorik und des Storytellings ein und zeigen Ihnen, wie Sie künftig Gästen spannende Geschichten anstatt auswendig gelernter Fakten erzählen. Sie erfahren, wie Sie mit Gruppen umgehen und sich vor diesen bestmöglich und professionell präsentieren. Sie lernen Stadtführungen zu konzipieren und Reiseleitungen vorzubereiten und vieles mehr. Aufgaben helfen Ihnen, dieses theoretische Wissen praktisch für Sie umzusetzen. Daher bereiten Sie während des Lehrganges ein Referat, eine Führung und eine Reiseleitung vor, wobei wir Ihnen in einem persönlichen Coaching ein Feedback geben. Am Ende des Lehrganges erhalten Sie Ihre Bescheinigung, die Sie als "geprüfter Tour Guide" ausweist. Voraussetzung ist, dass Sie den Lehrgang komplett absolviert haben und dabei alle Quizze und Aufgaben erfolgreich bestanden haben. Außerdem werden Sie noch gebeten Kenntnisse in Erste Hilfe nachzuweisen (z.B. durch Vorlage deines Führerscheines oder alternativ Besuch eines mehrstündigen Erste-Hilfe-Seminars).
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Was wird im Lehrgang unterrichtet?Im Kern besteht der Lehrgang aus folgenden Elementen: Fachvorträge Diese vermitteln Ihnen grundlegende Kompetenzen, die Sie sowohl als Gästeführer/in als auch als Reiseleiter/in benötigen und gliedern sich im Wesentlichen in Rhetorik, Storytelling und Leadership, in denen auf die erforderlichen sozialen Kompetenzen und deren praktische Anwendungen eingegangen wird. Skripte Texte zur Aneignung des erforderlichen Wissens finden sich überall dort, wo Fallbeispiele aufgezeigt werden. Dies betrifft insbesondere die Konzipierung von Stadtführungen und die Durchführung von Reiseleitungen. Aufgaben Nach jedem Modul haben Sie meist die Möglichkeit, Ihr Wissen durch ein Quiz zu prüfen, um mit dem nächsten Modul fortfahren zu können. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen auf freiwilliger Basis durch Aufgaben zu vertiefen, die Sie hochladen können, um so von uns ein Feedback zu erhalten. Coaching In drei Modulen laden wir Sie ein, einen Vortrag, eine Führung und ein Reiseleiterprojekt zu präsentieren und so aus grauer Theorie lebendige Praxis werden zu lassen. Unsere Coaches freuen sich darauf, Ihnen ein qualifiziertes Feedback und Motivation auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss geben zu können.
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Wie lange dauert der Lehrgang?Sie haben 6 Monate Zugang zum Lehrgang. Wann Sie den Lehrgang abschließen, hängt maßgeblich von Ihrem individuellen Lerntempo ab. Wenn Sie kontinuierlich aktiv dabei sind, sollten Sie den Lehrgang nach 4 bis 5 Monaten abschließen können. Falls jedoch unvorhergesehene Ereignisse auftreten oder Sie eine Pause einlegen möchten, beispielsweise für Ihren Urlaub, so haben Sie jedoch bis zu 6 Monate Zeit. Wenn Sie den Lehrgang früher als 6 Monate abschließen, reduziert dies nicht die Lehrgangsgebühr, Sie haben jedoch weiterhin Zugang zu den Lehrgangsinhalten. Sollten Sie aus unvorhergesehenen Gründen länger als 6 Monate benötigen oder weiterhin Zugriff auf die Lehrgangsunterlagen wünschen, können Sie den Lehrgang unbefristet zur halben Monatsgebühr weiter verlängern und jederzeit zum Monatsende beenden. Dadurch bieten wir Ihnen maximale Flexibilität.
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Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?Sie benötigen neben Ihrem Smartphone gegebenenfalls noch ein wenig technisches Zubehör, das in Summe € 50 nicht übersteigen sollte. Nur in den folgenden Fällen entstehen weitere nennenswerte Kosten: - Sie möchten ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Coaching wiederholen - Sie möchten den Lehrgang über 6 Monate hinaus verlängern - wenn Sie keinen Führerschein oder ein anderes Dokument haben, mit dem Sie Kenntnisse in Erste-Hilfe nachweisen können, müssen Sie ein mehrstündiges Erste-Hilfe-Seminar besuchen (gibt es schon ab rund € 50).
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Welche staatlichen Förderungen und steuerliche Spartipps gibt es?In der jährlichen Steuerklärung können Kosten für eine Aus- und Weiterbildung grundsätzlich unbegrenzt als sogenannte "Werbungskosten" geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass man Steuern sparen bzw. vom Finanzamt rückerstattet bekommen kann. Ob dies auf Sie konkret zutrifft, können wir nicht beurteilen. Unter dem folgenden Link finden Sie jedoch Details und sogar einen Rechner, in dem die Steuerrückerstattung berechnet werden kann: https://www.steuern.de/fortbildung#c229 Auf der Homepage jener staatlichen Stelle, die diesen Lehrgang geprüft und zugelassen hast, finden Sie eine praktische Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten: https://zfu.de/interessierte/foerderung
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Wird der Lehrgang von Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gefördert?Damit der Lehrgang von der Arbeitsagentur gefördert wird, muss dieser grundsätzlich dafür zertifiziert sein. Wir haben aus wirtschaftlichen Gründen bislang keinen Antrag auf Zertifizierung gestellt. Eine Förderung als Einzelfallmaßnahme ist jedoch grundsätzlich möglich - Sie müssen in diesem Fall Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter daher aktiv darauf ansprechen und darlegen, warum diese Ausbildung für Ihre berufliche Zukunft wichtig ist. Um Ihnen das Gespräch zu erleichtern, haben wir für Sie ein Informationsblatt erstellt, dass Sie downloaden, ausdrucken und zu Ihrem Gespräch mitnehmen können. Die Arbeitsagentur kann uns jederzeit für Nachfragen kontaktieren.
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Um was geht es in dem Bonus-Seminar?Das Bonus-Seminar "Erfolgreich als selbständiger Guide" behandelt alle rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Aspekte, die Sie für einen erfolgreichen Start beachten müssen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie "ohnehin nur ein paar Führungen oder Reiseleitungen" im Jahr machen oder sich ganz professionell mit eigener Homepage aufstellen möchten. Dieses Wissen mit einer abschließenden Checkliste raten wir Ihnen dringend auch anzusehen und zu beherzigen. Dieses 2-stündige Webinar steht Ihnen nach entsprechendem Lehrgangsfortschritt im Laufe des Lehrganges kostenfrei online zur Verfügung.
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Schaffe ich das, wenn ich voll berufstätig bin?Davon gehen wir aus! Sie sind ja zeitlich völlig flexibel. Online können Sie lernen, wann immer Sie Zeit und Ruhe finden, Termine für Ihre Führungen vereinbaren Sie mit uns individuell – auch am Wochenende, und Sie haben einen zeitlichen Puffer, falls etwas dazwischenkommt oder Ihr Urlaub in die Lehrgangszeit fällt. Sie - und auch wir - sind also zeitlich sehr flexibel!
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Was ist, wenn ich keinen Abschluss machen, sondern mich nur informieren und weiterbilden möchte?Für Sie entfallen dann die Aufgaben mit Einzelcoachings und Sie erhalten statt der Bescheinigung zum geprüften Tour Guide 6 Monate nach Lehrgangsbeginn eine Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie sich zu diesem Lehrgang angemeldet haben und welche Inhalte dieser hat.
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Ich bin Student/berufstätig/in Rente... - macht es überhaupt Sinn Tour Guide zu werden?Ihr beruflicher Background, Ihr Alter usw. spielen in dieser Branche vom Grundsatz her keine Rolle. Wenn Sie Engagement, ausreichend zeitliche Verfügbarkeit, sowie die in diesem Lehrgang erworbenen Kompetenzen mitbringen, dann sind das bereits die 3 wichtigsten Voraussetzungen, um als Guide erfolgreich tätig zu sein. Was die zeitliche Verfügbarkeit anbelangt, so bietet die Branche den Vorteil, dass Gästeführungen üblicherweise 2-3 Stunden dauern und Reiseleitungen jeweils ein paar Wochen. Außerdem können Sie selbst entscheiden, ob Sie sowohl Gästeführungen als auch Reiseleitungen machen möchten.
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Was bedeutet "staatlich geprüft und zugelassen"?Es bedeutet, dass der Lehrgang durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) inhaltlich und rechtlich-formal geprüft wurde. Der Lehrgang, als auch die Abschlussbescheinigung wurden in der vorliegenden Form zugelassen und ein Prüfungssiegel vergeben.
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Welche Tätigkeiten kann und darf ich im Anschluss an den Lehrgang ausüben?Viele. Der Beruf des Tour Guides umfasst im Wesentlichen 2 Berufsbilder die sich in der Praxis oft ergänzen: Gästeführer/in und Reiseleiter/in. Dabei beziehen wir uns auf das europäische Normierungsinstitut CEN, das die Begriffe auf EU-Ebene definiert hat: Als Gästeführer/in führen Sie - wie der Name sagt - Gäste in Ihrer Stadt oder Region oder auch innerhalb eines Gebäudes. Darunter fallen also Stadtführungen, Museumsführungen, aber auch Stadtrundfahrten, Führungen mit dem Rad, kulinarische Führungen und vieles mehr. Als Reiseleiter/in hingegen betreuen Sie Gäste während der gesamten Reise im Auftrag eines Reiseveranstalters. Dies mögen konkret zwar unterschiedliche Aufgaben sein, sie erfordern aber alle dieselben Grundqualifikationen in den Bereichen Rhetorik, Storytelling und Leadership, die genau in diesem Lehrgang vermittelt werden. Und darauf basierend lernen Sie dann Stadtführungen selbst zu konzipieren und zu leiten, sowie Gruppen auf Reisen zu betreuen. Sie entscheiden dann selbst, was Sie konkret machen möchten - beachten Sie dabei die folgenden Hinweise. ------ Gästeführungen Um in Deutschland als Stadtführer/in zu arbeiten, benötigen Sie keine formale Ausbildung. Wenn Sie also z.B. in Hamburg oder München durch die Stadt führen möchten, können Sie dies theoretisch sofort machen. Eine Ausbildung zum Tour Guide macht jedoch aus zwei Gründen Sinn: (1) Sie lernen, wie Sie Stadtführungen konzipieren, sowie die erforderlichen Führungstechniken, um diese qualifiziert zu leiten. (2) Sie können mit einer staatlich zugelassenen und geprüften Ausbildung potenzielle Kunden für sich werben. Mit dieser Ausbildung legen Sie somit ein Fundament, auf dem Sie Ihre künftige Tätigkeit aufbauen können. Wenn Sie in einem Schloss, Museum oder ähnlichen Einrichtung führen möchten, dann müssen Sie jedoch bei der jeweiligen Einrichtung fragen, ob Sie dafür eine spezielle Ausbildung oder Lizenz benötigen oder nicht. Ob Sie im Ausland Stadtführungen machen dürfen, hängt von den örtlichen Auflagen ab. Es gibt Länder, wie z.B. Italien oder Österreich, wo dies nur Personen mit einer örtlichen (!) staatlichen Ausbildung und Zulassung gestattet ist. ------ Reiseleitungen In Deutschland können Sie ohne besondere Auflagen Reiseleitungen machen. Wenn Sie dies im Ausland machen möchten, informieren Sie sich vorab über eventuelle örtliche Auflagen. Praktisch bedeutet das: Es gibt viele in Deutschland niedergelassene Personen, die einfach im Auftrag eines Reiseveranstalters Reiseleitungen machen, wobei der Reiseveranstalter bereits genau weiß, dass dies in dem jeweiligen Land erlaubt ist bzw. wo die Grenzen sind. In Österreich ist z.B. einem „Reisebetreuer“ der Hinweis auf Sehenswürdigkeiten gestattet, weiterführende Erläuterungen jedoch nur örtlichen Fremdenführern.
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Was ist der Unterschied zu ähnlichen Lehrgängen?Unser Lehrgang ist staatlich geprüft und zugelassen und schließt zum "geprüften Tour Guide" ab. Die Ausbildung umfasst damit ein breites Spektrum an Aufgabenmöglichkeiten im Bereich lokaler Gästeführungen und weltweiter Reiseleitungen. Daneben gibt es berufsspezifische Lehrgänge: Es gibt Ausbildungen zum/r Gästeführer/in für lokale Führungen an einem bestimmten Ort. Auch wir bieten einen Lehrgang ausschließlich zum/zur geprüften Stadtführer/in der Stadt Berlin an. Diese Lehrgänge grenzen Ihr späteres Tätigkeitsfeld entsprechend ein. Und es gibt Ausbildungen zum/r Reiseleiter/in. Der Beruf der Reiseleitung wurde durch das europäische Normierungsinstitut CEN auf EU-Ebene definiert. Demgemäß bedeutet es, dass Sie im Auftrag eines Reiseveranstalters Gäste betreuen und die Reise vor Ort organisieren. Eine Reiseleiterausbildung stellt daher keine besondere Qualifikation dar örtliche Stadtführung zu machen.
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